Barrierefreiheit für Websites: Warum sie wichtig ist und was Unternehmen jetzt wissen müssen

Barrierefreiheit im Internet bedeutet: alle Menschen können deine Website nutzen – egal ob sie eine Einschränkung haben oder nicht.
Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, ältere Menschen, die größere Schriften brauchen, oder auch Nutzer, die eine Website lieber mit der Tastatur statt mit der Maus bedienen.
Ab 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites in Deutschland gesetzlich Pflicht – besonders für Online-Shops und digitale Dienstleistungen, aber auch für öffentliche Einrichtungen wie Behörden oder Hochschulen. Unternehmen, die sich nicht daran halten, riskieren Bußgelder von bis zu 100.000 €.
Das Wichtigste in Kürze (für Eilige)
Was heißt Barrierefreiheit?
Deine Website soll so gestaltet sein, dass sie für alle nutzbar ist – z. B. mit klarer Struktur, gut lesbaren Texten, kontrastreichen Farben und Alternativen für Bilder oder Videos.
Wer ist verpflichtet?
• Alle Behörden und öffentlichen Einrichtungen
• Online-Shops und Anbieter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher
• Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende & unter 2 Mio. € Umsatz) sind ausgenommen – sollten Barrierefreiheit aber trotzdem im Blick haben.
Was muss ich konkret tun?
• Texte klar strukturieren (Überschriften, Absätze, Listen).
• Kontraste und Schriftgrößen prüfen – Inhalte müssen gut lesbar sein.
• Bilder beschreiben (Alt-Text) und Videos untertiteln.
• Navigation testen – funktioniert alles auch nur mit der Tastatur?
• Formulare verständlich machen – klare Beschriftungen, hilfreiche Fehlermeldungen.
• Mobile Ansicht optimieren – Inhalte müssen auch auf kleinen Bildschirmen oder bei starker Vergrößerung gut funktionieren.
Warum lohnt sich das?
Barrierefreiheit sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern auch für bessere Nutzerfreundlichkeit, mehr Reichweite und ein modernes, inklusives Unternehmensimage.
Was steckt hinter Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit klingt oft sehr technisch, bedeutet aber im Kern: deine Website soll niemanden ausschließen.
Ein Beispiel: Ein Foto ohne Beschreibung ist für Sehbehinderte nicht zugänglich. Ein Video ohne Untertitel ist für Gehörlose nutzlos. Ein Online-Shop, der sich nicht mit der Tastatur bedienen lässt, schließt viele Menschen aus.
Barrierefreiheit sorgt dafür, dass alle Nutzer den gleichen Zugang zu deinen Inhalten und Angeboten haben.
Das macht deine Website nicht nur gerechter, sondern oft auch einfacher und angenehmer für alle anderen.
Die rechtliche Lage – wer muss barrierefrei sein?
• Behörden und öffentliche Stellen (z. B. Rathäuser, Ministerien, Hochschulen) sind schon länger verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
• Unternehmen mit Online-Shops oder digitalen Dienstleistungen müssen ihre Websites ab Juni 2025 barrierefrei machen.
• Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Umsatz sind zwar von der Pflicht für Dienstleistungen ausgenommen – profitieren aber trotzdem von barrierefreien Websites.
Wie Unternehmen Barrierefreiheit praktisch umsetzen können
• Struktur & Verständlichkeit
– Verwende klare Überschriften, kurze Absätze und einfache Sprache.
• Design & Lesbarkeit
– Achte auf guten Farbkontrast, ausreichend große Schrift und klare Buttons/Links.
• Bilder & Medien
– Schreibe kurze Beschreibungen für Bilder (Alt-Text), füge Untertitel bei Videos hinzu.
• Navigation & Bedienung
– Teste, ob man deine Website auch nur mit der Tastatur oder mit einem Screenreader bedienen kann.
• Formulare & Interaktionen
– Felder müssen verständlich beschriftet sein. Fehlermeldungen sollten Nutzer freundlich leiten.
• Mobile Ansicht & Vergrößerung
– Inhalte dürfen nicht verrutschen oder unlesbar werden, wenn man zoomt oder ein Smartphone nutzt.
Warum Barrierefreiheit ein Gewinn ist
Auch wenn du vielleicht nicht gesetzlich verpflichtet bist: Barrierefreiheit bringt klare Vorteile.
• Du erreichst mehr potenzielle Kunden,
• verbesserst dein Google-Ranking,
• reduzierst Support-Anfragen,
• und zeigst ein fortschrittliches, inklusives Unternehmensprofil.
Gerade kleine Unternehmen können sich so positiv von Mitbewerbern abheben.
Barrierefreiheit für Websites 2025: Der umfassende Leitfaden für Deutschland & EU (ab hier geht es weiter ins Detail)
Barrierefreiheit im Web ist längst mehr als „größere Schrift und Alt-Texte“. Sie ist ein klar geregelter Qualitäts- und Rechtsrahmen – und seit 28. Juni 2025 für viele digitale Angebote in Deutschland verbindlich.
In diesem Leitfaden erfährst du verständlich und tiefgehend, was Barrierefreiheit bedeutet, welche Standards gelten, wer gesetzlich verpflichtet ist, welche Ausnahmen es gibt, welche Fristen & Sanktionen zu beachten sind – und wie du praktisch vorgehst, um deine Website solide barrierefrei umzusetzen.
1) Was bedeutet „Barrierefreiheit“ im Web?
Barrierefreiheit heißt: alle Menschen können deine Inhalte wahrnehmen, bedienen, verstehen – und die Seite ist technisch robust für Hilfstechnologien (Screenreader, Vergrößerungen, Spracherkennung).
Diese vier Prinzipien heißen POUR: Perceivable, Operable, Understandable, Robust und bilden den Kern der internationalen Richtlinien (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines). Digital Strategy W3C
Typische Anforderungen in der Praxis:
• Struktur & Semantik: korrekte Überschriften-Hierarchie (h1–h6), Listen, Tabellenüberschriften, Landmarks (header, nav, main, footer).
• Tastaturbedienbarkeit: alles ohne Maus erreichbar; logische Tabreihenfolge; sichtbarer Fokus.
• Kontraste & Typografie: ausreichender Farbkontrast (i. d. R. 4.5:1 für Fließtext), ausreichend große Klick-/Touch-Ziele.
• Alternativtexte & Medien: sinnvolle Alt-Texte, Untertitel/Transkripte für Audio/Video.
• Formulare: beschriftete Felder (Label/ID), sinnvolle Fehlermeldungen und Hinweise.
• Zustände/ARIA: Native HTML-Elemente bevorzugen; ARIA nur ergänzend und korrekt einsetzen.
• Responsives Reflow: Inhalte müssen auch bei Vergrößerung/kleinen Displays ohne horizontales Scrollen nutzbar sein.
• Neu in WCAG 2.2 (empfohlenes Zielniveau AA): u. a. Focus Appearance, Focus Not Obscured, Target Size (Minimum), Dragging Movements, Consistent Help, Redundant Entry, Accessible Authentication. W3C
Praxis-Tipp: Ziele realistisch WCAG 2.2 AA an – das deckt WCAG 2.1 ab und adressiert aktuelle UX-Hürden (z. B. verdeckter Fokus).
2) Welche Standards & Normen gelten?
• WCAG 2.2 (W3C-Standard seit 05.10.2023): fachlicher Referenzrahmen für Web-Inhalte, international anerkannt. W3C
• EN 301 549 (EU-Norm): europäische Harmonisierungsnorm für digitale Barrierefreiheit. Version v3.2.1 (2021) ist für die EU-Web-Accessibility-Richtlinie maßgeblich und basiert in weiten Teilen auf WCAG 2.1; eine Überarbeitung zur stärkeren Abbildung von WCAG 2.2 ist im Gang. Digital Strategy+1
Merke: Für öffentliche Stellen in der EU ist aktuell EN 301 549 v3.2.1 (WCAG 2.1-basiert) die rechtliche Referenz. Für neue Projekte lohnt es sich dennoch, gleich WCAG 2.2 umzusetzen. EUR-LexDigital Strategy
3) Rechtlicher Rahmen (Deutschland & EU)
3.1 Öffentlicher Sektor (alle Behörden, Kommunen, Hochschulen etc.)
• EU-Web-Accessibility-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet Websites & Apps öffentlicher Stellen zu Barrierefreiheit (POUR-Prinzipien), basierend auf EN 301 549. In Deutschland wird sie u. a. durch BGG/BITV 2.0 konkretisiert. Dazu gehören auch Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Mechanismus. EUR-Lex+1
• BITV 2.0 verweist technisch auf EN 301 549/WCAG; sie regelt Anforderungen und Prozess (z. B. Barrierefreiheitserklärung). Level Accesssvaerm Online Marketing Frankfurt
3.2 Privatwirtschaft (E-Commerce & bestimmte Dienstleistungen)
• European Accessibility Act (EAA) / BFSG (Deutschland): Seit 28.06.2025 müssen in Deutschland zahlreiche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Für Websites relevant sind vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – kurz: Online-Shops und vergleichbare Verbraucher-Services. BMASNoerr
• Wann ist eine Website vom BFSG erfasst? Wenn über sie Verbraucherverträge angebahnt/geschlossen werden (z. B. Produktkauf, Bankdienstleistungen). Reine Image-/Info-Webseiten ohne solche Services fallen typischerweise nicht unter das BFSG – empfehlenswert ist Barrierefreiheit dennoch. Bundesfachstelle Barrierefreiheit
• Übergangsfristen: Für Online-Shops/entsprechende Web-Services gelten keine allgemeinen Übergangsfristen – Barrierefreiheit ist seit 28.06.2025 Pflicht (Ausnahmen v. a. bei bereits bestehenden Dienstleistungsverträgen bzw. vor 28.06.2025 eingesetzten Produkten bis 27.06.2030). HÄRTING RechtsanwälteSeitz
• Ausnahme Kleinstunternehmen (Microenterprises): Dienstleister mit < 10 Beschäftigten und ≤ 2 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme sind von den BFSG-Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Produktpflichten können dennoch greifen, wenn erfasste Produkte in Verkehr gebracht werden. Europäischer RatHÄRTING Rechtsanwälte
• Informationspflichten: Neben der barrierefreien Gestaltung sind bestimmte Pflichtinformationen zur Barrierefreiheit bereitzustellen (ähnlich einer Barrierefreiheitserklärung). eRecht24SRD Rechtsanwälte
• Sanktionen: Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten – je nach Schwere bis zu 100.000 € Bußgeld möglich; Marktüberwachungsbehörden der Länder vollziehen. SeitzCMShs Bloggt
4) Bin ich verpflichtet? – Kurzcheck
Ja, verpflichtend (Beispiele):
• Öffentliche Stelle oder Auftragsverhältnis in deren Auftrag → WAD/BITV. EUR-Lex
• Online-Shop oder Online-Buchung/Bestellung an Verbraucher (B2C-Service) → BFSG (sofern kein Kleinstunternehmen). Bundesfachstelle Barrierefreiheit
• Banking, Telekommunikation, Personenverkehr, E-Books u. a. digitale Verbraucher-Services → BFSG. BMAS
Eher nicht gesetzlich erfasst (aber dringend empfehlenswert):
• Reine Info-/Image-Website ohne Verbraucher-Service (z. B. Portfolio ohne Shop/Online-Vertragsabschluss). Bundesfachstelle Barrierefreiheit
• Kleinstunternehmen als Dienstleister (s. Definition) → ausgenommen bzgl. Dienstleistungs-Pflichten, trotzdem Best Practice: WCAG umsetzen. Europäischer Rat
5) So setzt du Barrierefreiheit systematisch um (10 Schritte)
1. Zielniveau festlegen: WCAG 2.2 AA als Standard; dokumentiere Scope (Web, PDFs, Apps). W3C
2. Audit durchführen: automatisierte Checks (Lighthouse Accessibility, axe) + manuelle Tests (Tastatur-Only, Screenreader wie NVDA/VoiceOver).
3. Semantik aufräumen: Überschriften, Listen, Tabellen, Landmarks; sinnvolle Seitentitel & Sprache (lang).
4. Navigation & Fokus: logische Tab-Reihenfolge, sichtbarer Fokus, keine verdeckten Elemente; Skip-Link. (WCAG 2.2: Focus Appearance/Not Obscured). W3C
5. Kontrast & Zielgrößen: Text-/UI-Kontraste und Target Size (Minimum) prüfen; Farbinfo nie allein. W3C
6. Formulare: Labels, Autocomplete, verständliche Fehlermeldungen; Redundant Entry vermeiden (Daten nicht doppelt abfragen). W3C
7. Medien barrierefrei: Untertitel, Transkripte, Audiodeskription; sinnvolle Alt-Texte (Dekoratives mit alt="").
8. Responsives Reflow: Zoom, 320 CSS-px, keine Horizontal-Scroll-Fallen; keine „Drag-only“-Interaktionen (Dragging Movements). W3C
9. Robustheit/ARIA: HTML first, ARIA sparsam & korrekt; Fehler in Markup vermeiden.
10. Dokumentation & Erklärung: Maßnahmen und bekannte Abweichungen beschreiben; Erklärung/Infos zur Barrierefreiheit bereitstellen (öffentlicher Sektor zwingend; im BFSG-Kontext ebenfalls Informationspflichten). svaerm Online Marketing FrankfurteRecht24
6) WordPress-Hinweise (praxisnah)
• Theme/Builder: Nutze semantische Blöcke, saubere Heading-Struktur, echte Buttons/Links, kein „div-Spam“.
• Formulare: Achte auf Label/ID, aria-describedby für Hilfetexte/Fehler.
• Medien: Alt-Texte pflegen, Untertitel für Videos ergänzen; PDFs als barrierefreie Dokumente exportieren.
• Keyboard & Fokus: Sichtbaren Fokus nicht ausblenden; mobile Menüs tastatur- und screenreader-tauglich.
• Plugins: Scanner helfen, lösen aber nicht alles – manuelle Tests bleiben Pflicht.
• Keine Overlays („magische Accessibility-Widgets“) als alleinige Lösung – sie ersetzen keine echte Umsetzung.
7) Häufige Missverständnisse – kurz & klar
• „Wir haben kaum Besucher mit Behinderung.“ Falscher Ansatz: Barrierefreiheit ist Nutzbarkeit für alle (auch situative/temporäre Einschränkungen) und oft rechtlich vorgeschrieben. EUR-Lex
• „WCAG 2.1 reicht immer.“ Für öffentliche Stellen ist EN 301 549 (WCAG 2.1-basiert) maßgeblich; fachlich sinnvoll ist die Umsetzung bis WCAG 2.2, da diese aktuelle Hürden adressiert. Digital StrategyW3C
• „Kleinstunternehmen müssen nie etwas tun.“ Sie sind zwar für Dienstleistungen ausgenommen, profitieren aber massiv von barrierefreier UX – und Produktpflichten können dennoch greifen. Europäischer RatHÄRTING Rechtsanwälte
8) Fristen, Pflichten, Risiken – die Fakten
• Stichtag Privatwirtschaft (BFSG/EAA): 28. Juni 2025 – Online-Shops und vergleichbare Verbraucher-Services müssen barrierefrei sein (keine allgemeine Schonfrist). HÄRTING Rechtsanwälte
• Übergang bis 27. Juni 2030: nur eng für bestimmte Alt-Produkte und bereits bestehende Dienstleistungsverträge. Web-Shops selbst sind davon i. d. R. nicht erfasst. Seitz
• Bußgelder: je nach Verstoß bis 100.000 € möglich, zzgl. Abmahn-/Reputationsrisiken. Seitz
9) Weiterführende, verlässliche Quellen
• WCAG 2.2 (W3C) & „Was ist neu in 2.2?“ – offizieller Standard & Überblick. W3C+1
• EU-Web-Accessibility-Richtlinie & EN 301 549 – Pflichten für öffentliche Stellen. EUR-Lex+1
• EU-Seite zu Änderungen/Stand der Norm EN 301 549 – Harmonisierungsstatus. Digital Strategy
• BMAS/Bundesfachstelle: BFSG-Überblick & FAQ – Pflichten, Ausnahmen, Online-Shop-Scope. BMASBundesfachstelle Barrierefreiheit+1
• Ausnahme Kleinstunternehmen (EU/BFSG) – Definition & Tragweite. Europäischer RatTaylor Wessing
• Bußgelder & Vollzug – rechtliche Einordnung. Seitz
Fazit
Barrierefreiheit zahlt sich doppelt aus: Sie verbessert die Customer Experience und reduziert rechtliche Risiken.
Wer sich an anerkannte Standards hält und Barrierefreiheit fest in die Prozesse für Entwicklung und Content verankert, bleibt wettbewerbsfähig – und öffnet sein Angebot für alle Menschen.
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